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Kleinkläranlagen / abflusslose Sammelgruben

Dezentrale Schmutzwasserentsorgung

In dünn besiedelten Gebieten ist es aus technischer und wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll, alle Grundstücke an die zentrale Schmutzwasserbeseitigung anzuschließen. Deshalb werden im Verbandsgebiet des Zweckverbandes Radegast dauerhaft ca. 1.500 Grundstücke dezentral entsorgt. Diese reinigen ihr Abwasser entweder in einer
privaten Kleinkläranlage oder leiten es in eine abflusslose Sammelgrube ein. 

Die regelmäßige Abfuhr der unbehandelten Sammelgrubeninhalte und des bei der Schmutzwasserreinigung in Kleinkläranlagen entstehenden Klärschlamms ist Pflichtaufgabe des Zweckverbandes Radegast und wird von
einem beauftragten Unternehmen durchgeführt.

Wo melde ich die Fäkalabfuhr an?

Die Schlämme aus Ihrer Kleinkläranlage werden nach Ihrer Inbetriebnahmemeldung im Rahmen der Regelabfuhr einmal jährlich entnommen und zur Behandlung auf das Zentralklärwerk Radegast gebracht.

Die Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben werden nach Bedarf abgefahren. Die Abfuhr kann direkt
bei dem beauftragten Unternehmen, der Firma NWL Grevesmühlen, angemeldet werden. 

Welche Kosten entstehen für die dezentrale Entsorgung?

Im Regelfall wird für die Gebührenberechnung der Abfuhr der abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Rahmen der Regelabfuhr der Trinkwasserverbrauch als Berechungsgröße herangezogen. Zusätzliche von
Ihnen beauftragte Abfuhren von Kleinkläranlagen oder anderen Schmutzwasseranlagen, z.B.in Gartenanlagen etc. werden gesondert berechnet.

Die Gebühren entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt.

Bei Fragen zur dezentralen Schmutzwasserentsorgung nehmen Sie bitte mit mir Kontakt auf.

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