Beitragswesen
Was sind Schmutzwasseranschlussbeiträge?
Zur Kostenbeteiligung für die Errichtung der öffentlichen Schmutzwasseranlagen erhebt der Zweckverband
Radegast Anschlussbeiträge. Der Anschlussbeitrag ist eine verpflichtende kommunale Abgabe gemäß
Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern und ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück.
Wann entsteht die Beitragspflicht und wer ist beitragspflichtig?
Die Beitragspflicht entsteht, sobald ein Grundstück an den öffentlichen Schmutzwasserkanal angeschlossen
werden kann.
Beitragspflichtiger ist in der Regel der Eigentümer des Grundstücks oder bei erbbaubelasteten Grundstücken
der Erbbauberechtigte.
Wonach berechnet sich der Schmutzwasseranschlussbeitrag?
Der Anschlussbeiträge richtet sich nach der Grundstücksgröße, der Geschosszahl der Bebauung sowie der
baulichen oder gewerblichen Nutzungsmöglichkeit.
Der Beitragssatz beträgt 2,82 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.
Baukostenzuschüsse für Trinkwasseranschlüsse
Die Trinkwasserversorgung ist beim Zweckverband Radegast privatrechtlich geregelt. Die Kostenbeteiligung
für die Trinkwasserversorgungsanlagen erfolgt deshalb über Baukostenzuschüsse. Der Baukostenzuschuss
wird bei Anschluss oder Erweiterung eines Grundstücks ans Trinkwassernetz fällig und beträgt
893,69 €/Wohnungseinheit.
Zu Fragen bezüglich Ihres Grundstückes nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.