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18.02.2021

Verfahrensweise bei überhöhten Abschlagszahlungen


Information zur Verfahrensweise bei überhöhten Abschlagszahlungen durch die Grundstückseigentümer.

Die zu zahlenden Abschläge werden anhand des Vorjahresverbrauches ermittelt. Bei gleichem Verbrauchsverhalten der Abnehmer deckt sich die Vorausleistung mit dem zu erwartenden Verbrauch des laufenden Jahres.

Da es immer wieder vorkommt, dass Grundstückseigentümer höhere Abschläge als gefordert einzahlen, möchten wir darüber informieren, dass zu viel gezahltes Geld automatisch zurück überwiesen wird.

Dabei gehen wir von mehr als 100,- € / Jahr aus.

Der Zweckverband zahlt seit einigen Jahren an die Banken „Verwahrzinsen“, das heißt für Geld, welches auf unseren Konten liegt, werden uns Zinsen berechnet. Diese Zinsen sind Aufwendungen, die über den Preis bzw. die Gebühr getragen werden.

Damit erweisen sich erhöhte Abschlagszahlungen als unwirtschaftlich für den Verband und könnten im schlimmsten Fall eine Preis- bzw. Gebührenerhöhung nach sich ziehen, was ebenfalls nicht im Interesse der Verbraucher liegt.

Wir bitten aus diesem Grund um Verständnis für diese Verfahrensweise.

Freundliche Grüße

Ihr Zweckverband Radegast

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